Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen für den Auftraggeber, ohne von einem Versicherungsunternehmen oder einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein (Versicherungsmakler).