Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 94015
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
INFFIN GmbH
b)
Köln
Geschäftsanschrift:
Sürther Straße 4, 50996 Köln
c)
Betriebswirtschaftliche
Unternehmensberatung und Weiterbildung,
Betreuung und Verwaltung von
betrieblichen Versorgungswerken,
Erstellung versicherungsmathematischer
Gutachten. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten
im Sinne der § 34c, 34d und § 34e der
Gewerbeordnung gehören nicht zum
Unternehmensgegenstand.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Dochantschi, Daniel, Weinheim, *XX.XX.1966
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.04.2012
Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2018 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Sitzverlegung von Weinheim (bisher Amtsgericht Mannheim
HRB 714583) nach Köln beschlossen.
a)
26.03.2018
Engeland
2
b)
Nach Änderung des Wohnortes weiterhin
Geschäftsführer:
Dochantschi, Daniel, Wachenheim, *XX.XX.1966
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
03.12.2020
Keßler
Abruf vom 06.03.2024