Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 93528
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Premium Beauty Brands GmbH
b)
Köln
Geschäftsanschrift:
Spichernstraße 6a, 50672 Köln
c)
der Groß- und Einzelhandel mit
kosmetischen Erzeugnissen und
Kosmetikartikel, Körperpflegemitteln,
Modeartikeln, Wohnaccessoires, Schmuck,
floristischen Produkten, Elektroartikeln,
Kunst, Interieur und Lebensmitteln, sowie
der Im- und Export der genannten Waren
und deren Vertrieb in Europa und weltweit.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Massaro-Conrad, Gloria, Köln, *XX.XX.1974
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Philipp, Silvia Cristina Machado, Köln,
*XX.XX.1976
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.01.2018
a)
06.02.2018
Keusch
2
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Sankt Apernstrasse 13, 50667 Köln
a)
04.10.2023
Kahl
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70j IN 2/24) vom
11.01.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und
zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
16.01.2024
Kahl
Abruf vom 06.03.2024