Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer zusammen oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen gemeinsam vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der WIBA Grundbesitz GmbH & Co. KG Rechtsgeschäfte vorzunehmen.