| Gegenstand | a) alle Geschäfte, die im Zusammenhang mit der geschriebenen, gedruckten oder mechanischen Veröffentlichung von Musik stehen, insbesondere der Kauf- und Verkauf, die Übertragung und Auswertung von bekannten oder noch zu entdeckenden Formen musikalischer Veröffentlichungen, und zwar in geschriebener oder gedruckter Form, auf Tonträgern oder kinematographischer Art; b) die Auswertung musikalischer Schöpfungen durch Anmeldung bei den in Frage kommenden Gesellschaften zum Schutz und zur Bewertung von Urheberrechten, die Ein- und Ausfuhr derselben, dies alles sowohl in Deutschland als auch im Ausland: c) der Handel mit jeder Art musikalischer Schöpfungen, geschrieben oder gedruckt oder mechanischer Art oder in Form von elektrischer Wiedergabe sowohl im Inland als auch im Ausland; der Handel mit allem, was im Zusammenhang mit Musik und musikalischen Schöpfungen steht, insbesondere mit Schallplatten, musikalischen Schöpfungen jeder Art, entsprechenden Druckerzeugnissen, Noten und Musikinstrumenten. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört auch der Betrieb eines Musikverlages. |