Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO). Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft die Betreuung von jungen Erwachsenen, die im Rahmen der (erhaltenen) Jugendhilfe §§ 33-35a/41 SGB VIII der weiteren Betreuung, Hilfe bei zielführenden Praktia und bei Ausbildungen in verschiedenen Berufsfeldern bedürfen, sowie die Unterstützung beim Erwerb mobilitätsermöglichender Fahrzeugerlaubnisse, aber auch Unterstützung beim Erwerb und Training weiterer sozialer Kompetenzen, die ein selbstbestimmtes Leben gem. § 41 SGB als Zielsetzung ermöglichen sollen.