Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
das Betreiben von Seniorenresidenzen, Seniorenwohnheimen, Altenheimen, Seniorenstiften (jeweils auch mit Pflegestationen), Pflegeheimen und ähnlichen vergleichbaren Einrichtungen sowie mobilen Pflegediensten.