Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
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Nummer der Firma:
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HRB 90424
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
KÖNIGSPUNKT Technologies GmbH
b)
Köln
Geschäftsanschrift:
Sachsenring 85, 50677 Köln
c)
die Erbringung von
Programmierdienstleistungen im Media-
und Marketingsektor sowie die Entwicklung
und der Handel von webbasierten
Applikationen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Aust, Daniela, Köln, *XX.XX.1980
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.01.2017
a)
13.03.2017
Engeland
2
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Overstolzenstraße 2a, 50677 Köln
a)
11.01.2018
M. Müller
3
a)
Ypsolution GmbH
31.250,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2020 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma,
Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Ferner hat die Gesellschafterversammlung die Änderung des
Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und
Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals
von 25.000,00 EUR um 6.250,00 EUR auf 31.250,00 EUR
beschlossen.
a)
23.03.2020
Engeland
4
Einzelprokura:
Schröder, Christina, Köln, *XX.XX.1979
a)
10.02.2023
Müller
Abruf vom 06.03.2024