Ist nur ein Director bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Directors bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Directors gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Betrieb eines Kosmetik- und Tattoostudios, Grafikdesign, Airbrush sowie der Handel mit Tattoo- und Piercingpflegeprodukten sowie -accessoires, Piercingkörperschmuck, Tattoo-, Piercing- und Airbrushzubehör.