Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
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Nummer der Firma:
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HRB 89772
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
BVG Baumaschinen
Vermietungsgesellschaft mbH
b)
Pulheim
Geschäftsanschrift:
Levenkaulstraße 2, 50259 Pulheim
c)
die Vermietung von Baumaschinen sowie
der Handel mit neuen und gebrauchten
Baumaschinen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Müsgen, Eva, Pulheim, *XX.XX.1985
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.05.2009
Die Gesellschafterversammlung hat am 05.09.2016
beschlossen, den Sitz der Gesellschaft von Weilerswist
(bisher AG Bonn HRB 19184) nach Pulheim zu verlegen und
entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziff. (2) zu
ändern.
a)
09.01.2017
Rottländer
b)
Tag der ersten
Eintragung:
17.06.2009
2
a)
BVG Erdbau GmbH
c)
Erdbau, Kanalbau, Entwässerung, sowie
die Vermietung von Baumaschinen mit und
ohne Bedienung.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma,
Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma sowie in § 2 Abs. 1
(Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung
des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
20.02.2024
Keusch
Abruf vom 08.03.2024