Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Liquidator bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
- Kauf und Verkauf von Motorrädern und Autos (Fahrzeuge), - Import von Fahrzeugen aus dem Ausland, - Export von Fahrzeugen ins Ausland, - Autovermietung an Firmen oder Einzelpersonen, - Autovermietung für Autorennen oder Wettbewerbe/Wettkämpfe; - Kauf von Fahrzeugen zum Zweck der Sammlung.