Ist nur ein director bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere direktors bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei directors gemeinsam vertreten.
a. das Testen, Prüfen, Durchführen von Untersuchungen, Überwachungen durchführen lassen sowie die Übernahme von Zertifizierungen in Bezug auf Systeme, Subsysteme und Komponenten im Bereich Eisenbahntechnik; b. die Beteiligung an, die Finanzierung von sowie das sich auf andere Art und Weise Interessieren an und das Führen der Verwaltung über andere juristische Personen,Gesellschaften und Unternehmen; c. die Leistung von Garantien, die Leistung von Sicherheiten bzw. sich auf andere Art und Weise stark machen für oder sich als Gesamtschuldner oder auf andere Art und Weise verpflichten für Gruppengesellschaften oder Dritte und d. die Vornahme von allem, was mit dem Vorstehenden im weitesten Sinne zusammenhängt oder dem förderlich sein kann.