Wenn die Geschäftsführung aus einem Geschäftsführer besteht, ist der einzige Geschäftsführer zur Alleinvertretung der Gesellschaft berechtigt. Wenn die Geschäftsführung aus mehreren Geschäftsführern besteht, sind der Vorsitzende der Geschäftsführung allein oder zwei Mitglieder der Geschäftsführung gesamt oder ein Mitglied der Geschäftsführung zusammen mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.
Gegenstand
der Großhandel mit pharmazeutischen und medizinischen Erzeugnissen.