Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
der Erwerb, die Errichtung, die Vermittlung, die Verwaltung, die Vermietung und der Verkauf von Grundstücken, Wohnungen, Erbbaurechten, Wohnbauten, gewerblichen Gebäuden sowie der Erwerb, das Halten, Verwalten und der Verkauf von Unternehmensbeteiligungen sowie alle Dienstleistungen in diesen Bereichen.