Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
der Betrieb von Gastronomiebetrieben einschließlich sich hieraus ergebender Dienstleistungen und der Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln, Gastronomieartikeln und -zubehör nebst Im- und Export.