Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere der Erwerb und das Halten von Beteiligungen im In- und Ausland sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung für Beteiligungen jeder Art.