Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 84536
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Streamdust.tv UG (haftungsbeschränkt)
b)
Köln
Geschäftsanschrift:
Paul-Schallück-Straße 8, 50939 Köln
c)
die Errichtung und das Betreiben einer Live
Streaming Plattform im Internet.
1.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Best, Lukas, Köln, *XX.XX.1979
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.04.2015
a)
08.06.2015
Engeland
2
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 07.01.2019
beschlossen, den Gesellschaftsvertrag vollständig neu zu
fassen.
a)
18.01.2019
Keusch
3
a)
streamdust.tv UG GmbH
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 22.02.2021
beschlossen, die Firma und entsprechend den
Gesellschaftsvertrag in § 1 zu ändern,
sowie das Stammkapital von 1.000,00 EUR um 24.000,00
EUR auf 25.000,00 EUR zu erhöhen und entsprechend den
Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern.
Der Gesellschaftsvertrag wurde vollständig neu gefasst.
a)
04.03.2021
Keusch
4
a)
streamdust.tv GmbH
a)
17.03.2021
Dr. Stephan
b)
Eintragung vom
04.03.2021 lfd. Nr. 3
Spalte 2a von Amts
wegen berichtigt.
Abruf vom 05.03.2024