Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
die Pflege und Erhaltung des Brauchtums des Kölner Karnevals, insbesondere durch a) Durchführung von Sitzungen und anderen karnevalistischen Veranstaltungen, b) Teilnahme am und Förderung des Kölner Rosenmontagszugs, c) Errichtung und Erhaltung eines Karnevalsarchivs mit musealer Einrichtung, d) Unterstützung der karnevalistischen Jugend- und Familienarbeit, e) Verbreitung des Kölner Karnevalsgeschehens, insbesondere von Sitzungen und anderen karnevalistischen Veranstaltungen, mittels Bild- und/oder Tonträger in Verbindung mit öffentlichen und/oder privaten Rundfunk und/oder Fernsehanstalten und/oder anderen Partnern, f) Durchführung und Förderung von kulturellen Veranstaltungen zur Pflege und Erhaltung der Kölner Mundart und Erhalt des Kölner Heimatgedankens, g) allgemeine Durchführung und Förderung kultureller Veranstaltungen insbesondere unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen, h) Pflege und Erhalt des Brauchtums des Kölner Karnevals gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 23 der AO, i) Förderung von Kunst und Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO.