| Gegenstand | die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Eingehen, Halten und Beenden von Beteiligungen an Tochtergesellschaften verschiedener Rechtsformen und verschiedener Geschäftszweige, insbesondere in den Bereichen der Entwicklung und dem Vertrieb von Produkten, Dienstleistungen und Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Kommunikation, Organisation, Handel, Industrie, Immobilien sowie dem Vertrieb von Waren und Dienstleistungen. Ferner kann die Gesellschaft die Führung dieser Gesellschaften übernehmen durch Übernahme der strategischen Steuerung und Koordination, einschließlich der Bestimmung der Geschäftsfelder und der Unternehmenspolitik, der Ausübung einheitlicher Leitung, der Tätigkeitsabstimmung, Ergebniskontrolle und der Mitentscheidung bei solchen Maßnahmen von Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar und mittelbar beteiligt ist. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Beratungsleistungen für Unternehmen erbringen und sonstige betriebswirtschaftliche Aufgaben für Unternehmen wahrnehmen. |