Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
der Erwerb, die Gründung und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen jedweder Art im In- und Ausland. Die Beratung und Übernahme der Geschäftsführung anderer Unternehmen sowie das Erbringen von Managementdienstleistungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.