| Gegenstand | die Vermittlung des Abschlusses oder des Nachweises über die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über - Grundstücke, - grundstücksgleiche Rechte, - gewerbliche Räume, - Wohnräume, - Wohnungs, Teileigentums, Erbbaurechte sowie der An- und Verkauf eigener Immobilien, die Sanierung, Renovierung und Modernisierung von Immobilien, die Bewirtschaftung von eigenen und fremden Immobilien, überhaupt die Vornahme und Tätigung aller Immobiliengeschäfte im weitesten Sinne. Weiterer Gegenstand ist Im- und Export sowie Groß- und Einzelhandel von/mit: - Anlagen, Maschinen und Fahrzeugen sowie Ersatzteilen, - Elektrogeräten, Mobilfunk- und EDV-Artikeln, - Drogerie- und Kosmetikartikeln - Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln. |