Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
a. die Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften und Personal an Dritte im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Bereich Gastronomie, Hotellerie, Veranstaltung-Service und Catering bzw. sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten. b. die Schulung des in lit. a genannten Personals und die Durchführung von Seminaren.