Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
die Finanzierung außergerichtlicher und gerichtlicher Verfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen aus Verkehrsunfällen (Prozessfinanzierung) sowie die Erbringung von Serviceleistungen bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen. Ausgenommen ist die Erbringung von Rechtsdienstleistungen i.S. des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).