Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
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Nummer der Firma:
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HRB 81231
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Juwelier Schönberg GmbH
b)
Wesseling
Geschäftsanschrift:
Brandenburger Straße 3, 50389 Wesseling
c)
der Vertrieb und die Vermittlung von
Schmuck.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Sentürk, Yunus, Hamm, *XX.XX.1992
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.05.2013.
Die Gesellschafterversammlung hat am 19.02.2014
beschlossen den Sitz von Witten (bisher Amtsgericht Bochum,
HRB 14497) nach Wesseling zu verlegen und entsprechend
den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziffer (2) zu ändern.
a)
25.04.2014
Keusch
b)
Tag der ersten
Eintragung:
19.06.2013
2
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Brühler Straße 267, 50389 Wesseling
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Sentürk, Yunus, Hamm, *XX.XX.1992
Bestellt als
Geschäftsführer:
Efe, Ali, Wesseling, *XX.XX.1973
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
09.04.2015
Haase
3
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Brandenburger Straße 3, 50389 Wesseling
a)
12.09.2019
Behr
Abruf vom 06.03.2024