Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
die umfängliche Beratung von Unternehmen und Unternehmern im Bereich Corporate Finance, insbesondere Beratung beim Unternehmenskauf- und Verkauf, bei Nachfolgelösungen sowie allen beteiligungsrelevanten Finanzierungsfragen, mit Ausnahme von Tätigkeiten, die nach dem Kreditwesengesetz oder anderen gesetzlichen oder berufsbeschränkenden Bestimmungen einer Zulassung bedürfen.