Herr Martin Borowski ist in Gemeinschaft mit einem weiteren der Geschäftsführer, entweder Herrn Axel Ricke oder HerrnHenning Ricke zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.
Herr Henning Ricke ist in Gemeinschaft mit Herrn Martin Borowski zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.
Gegenstand
die Entwicklung, Produktion (auch als Co- oder Subproduzent) und Auswertung audiovisueller Programme, insbesondere, aber nicht abschließend, für Kino, TV und Internet.