| Gegenstand | die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Jugend- und Studentenaustausch im Sinne der Völkerverständigung sowie Volks- und Berufsbildung. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Organisation eines internationalen Studentenaustausches, durch Durchführung von interkulturellen Veranstaltungen in Kooperation mit internationalen Universitäten und Bildungseinrichtungen, Ministerien. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft an die "bikup gemeinnützige GmbH", Internationale Gesellschaft für Bildung, Kultur, Partizipation, Widdersdorfer Straße 248-252, 50933 Köln, oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für die Förderung von Wissenschaft und Forschung, von Jugendhilfe oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat. |