| Gegenstand | 1. Gegenstand des Unternehmens ist die wirtschaftliche Erbringung von Serviceleistungen, insbesondere für den Caritasverband für die Stadt Köln e.V. und angeschlossene Einrichtungen, im Wesentlichen von Hygiene- und Reinigungsdiensten, hauswirtschaftlichen Diensten sowie Wirtschafts- und Verwaltungsdiensten durch die Beschäftigung von Menschen mit Benachteiligungen. Die Gesellschaft strebt die Anerkennung als Integrationsunternehmen nach § 132 Abs. 1 SGB IX durch das zuständige Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland an. 2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Bildung und Erziehung, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Beschäftigung und Qualifizierung von Menschen mit Behinderung, die Förderung der Hilfe für Verfolgte, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, die Förderung des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes sowie die Förderung der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. v. § 53 AO und die Förderung kirchlicher Zwecke. Der Gesellschaftszweck ergibt sich aus dem Selbstverständnis und der Zielsetzung der Caritas als einer Wesensäußerung der katholischen Kirche und besteht in der Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe. Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Beschäftigung und Qualifizierung von Menschen mit Benachteiligungen, insbesondere von Menschen mit Behinderungen nach §132 Abs. 2 SGB IX, deren Teilhabe an einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschäftigung und Qualifizierung von Menschen mit Behinderung und ihrer Eingliederung in das Berufsleben sowie die Venneidung oder Überwindung der Abhängigkeit von öffentlichen und nichtöffentlichen Leistungen. Die kirchlichen Zwecke (§ 54 der Abgabenordnung) werden insbesondere durch die Abhaltung von Exerzitien, Einkehr- und Besinnungstagen o.ä. für Mitarbeiter und Hilfesuchende verwirklicht. 3. Die Gesellschaft verfolgt ihre in Ziffer 2 genannten steuerbegünstigten Zwecke auch im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, sofern diese im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Das planmäßige Zusammenwirken wird durch die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen an den Caritasverband für die Stadt Köln e. V. und die zum Unternehmensverbund gehörenden Gesellschaften verwirklicht. Zudem kann die Gesellschaft von den vorstehend genannten Unternehmen im Rahmen des plamnäßigen Zusammenwirkens auch Leistungen, insbesondere die Nutzung von Sachanlagevermögen, die Gestellung der Geschäftsführung, Verwaltungsleistungen und Energieversorgungsleistungen, empfangen. |