Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 79727
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
DocCheck Guano AG
b)
Köln
Geschäftsanschrift:
Vogelsanger Straße 66, 50823 Köln
c)
die Gründung von Unternehmen und der
Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen
aus den Branchen Healthcare und
Informationstechnologie sowie gleichartiger
Branchen und deren Verwaltung und
Veräußerung; ferner die Erbringung hiermit
verbundener Tätigkeiten und
Dienstleistungen und die Förderung und
Entwicklung dieser als auch verbundener
Unternehmen.
50.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder berufen, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
b)
Vorstand:
Dr. Antwerpes, Frank, Köln, *XX.XX.1960
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Vorstand:
Stadtmann, Philip, Köln, *XX.XX.1976
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 12.09.2013.
a)
15.10.2013
Engeland
2
b)
Nach Änderung der Vertretungsbefugnis:
Vorstand:
Stadtmann, Philip, Köln, *XX.XX.1976
einzelvertretungsberechtigt.
a)
07.01.2014
Großkelwing
3
b)
Mit der DocCheck AG (Amtsgericht Köln, HRB 32420) als
herrschendem Unternehmen ist am 12.09.2013 ein
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.
Ihm hat die Hauptversammlung vom selben Tage zugestimmt.
a)
24.09.2014
Lamberz
Abruf vom 06.03.2024