| Gegenstand | die Investition in Vermögenswerte, der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von eigenen Beteiligungen, auch an anderen Gesellschaften jedweder Rechtsform, im In- und Ausland sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens. Zur Anlage des eigenen Vermögens können kurz- oder langfristig auch Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Immobilien, Gold, Rohstoffe und andere Werte erworben, verwaltet und veräußert werden, sowie Beteiligungen an jedweden Fonds, wie offenen und geschlossenen Fonds, Rohstofffonds, Investment-fonds, Private Equity-Fonds oder Venture Capital-Fonds, eingegangen werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen. Die vorgenannten Verwaltungstätigkeiten betreffen ausschließlich das der Gesellschaft selbst gehörende Vermögen, so dass eine bankrechtliche Genehmigung nicht erforderlich ist. |