Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 76945
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Schenker Garten & Landschaft GmbH
b)
Bergisch Gladbach
Geschäftsanschrift:
Mühlenstraße 90, 51469 Bergisch
Gladbach
c)
Garten- und Landschaftsbau.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Schenker, Michael, Bergisch Gladbach,
*XX.XX.1969
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.11.2012
a)
13.11.2012
Keusch
2
b)
Köln
Geschäftsanschrift:
Waltherstraße 80, 51069 Köln
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.01.2018 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 (Firma
und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von
Bergisch Gladbach nach Köln beschlossen.
a)
02.02.2018
Keusch
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (75 IN 333/18) vom
08.11.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt .
a)
13.11.2018
Lüdtke
4
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (75 IN 333/18) vom
01.02.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
11.02.2019
Wulff
Abruf vom 05.03.2024