Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
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Nummer der Firma:
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HRB 75176
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
SV Maschinen GmbH
b)
Frechen
Geschäftsanschrift:
Augustinusstraße 11c, 50226 Frechen
c)
der internationale Handel mit und der
Vertrieb, Import, Transit und Export von
Maschinen, Anlagen und Ersatzteilen, vor
allem Landmaschinen, Baumaschinen und
Straßenbaumaschinen, hiermit im
Zusammenhang stehende Nachverkaufs-
und Beratungsdienstleistungen sowie des
Weiteren alle damit zusammenhängenden
und dem Gesellschaftszweck unmittelbar
oder mittelbar dienenden Geschäfte.
60.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Vorotnitski, Vitali, Köln, *XX.XX.1978
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2010
Die Gesellschafterversammlung vom 08.02.2012 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in
§ 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher
Amtsgericht Düsseldorf HRB 63187) nach Frechen
beschlossen.
a)
05.04.2012
Keusch
b)
Tag der ersten
Eintragung: 12.04.2010
2
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2020 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Absatz 6
(Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen.
a)
25.09.2020
Rottländer
Abruf vom 03.03.2024