| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der allgemeinen Bildung, insbesondere der Berufsbildung, durch die Beratung und Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen, insbesondere von Arbeitslosen, Langzeitarbeitslosen, Rehabilitanden, Menschen mit Behinderungen und/oder gesundheitlichen Einschränkungen sowie BerufsrückkehrerInnen. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der Abgabenordnung. Weitere Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe sowie die Unterstützung bedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung. Die Zwecke der Gesellschaft werden verwirklicht insbesondere durch - die Förderung der beruflichen (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt - die Planung, Durchführung und Organisation von Schulungen, Fortbildungen und Umschulungen im Bereich der allgemeinen Bildung, der beruflichen Bildung und der betrieblichen Weiterbildung - Beratung, Coaching und Supervision bei der Berufswegplanung, bei Problemen im Berufsalltag, bei Fragen der betrieblichen Umstrukturierung und Anpassung - die Entwicklung und Planung von Konzepten und Projekten - die Förderung von Maßnahmen für ältere Menschen, die im Alltag der Hilfen bedürfen, auch für in stationären (teilstationären) Einrichtungen lebende Menschen sowie deren Angehörige - die Hilfen bei der Planung und Gestaltung sinnvoller Freizeitaktivitäten - das Werben für politische Teilhabe - das Eintreten für die demokratischen Grundprinzipien - Veranstaltungen der historisch-politischen Bildungsarbeit sowie die Entwicklung von Bildungsangeboten, die über die Geschichte und Entwicklung der Demokratie und Grundwerte informieren - die Schaffung von Betreuungs- und Beratungsangeboten sowie Erziehungshilfen für Personen in besonderen Lebenslagen - die Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Ihre gemeinnützigen Zwecke verfolgt die Gesellschaft auch durch planmäßiges Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften sowie die Weiterleitung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO. Die Arbeit der Gesellschaft setzt an den Erfahrungen der Menschen in der Berufs- und Arbeitswelt sowie ihrer sozialen Umgebung an. In den auftretenden Problemen und Konfliktkonstellationen sieht die Gesellschaft u. a. den Ausgangspunkt ihrer Bildungs- und Beratungsarbeit. Die Gesellschaft wird die zur Erfüllung des Zwecks notwendigen Einrichtungen schaffen und - soweit die Voraussetzungen des § 53 AO erfüllt sind - Hilfsangebote im körperlichen, geistigen und materiellen Bereich anbieten. Bei allen Aktivitäten sieht sich die Gesellschaft verpflichtet, den Aspekt der beruflichen Gleichstellungsorientierung von Männern und Frauen im Erwerbsleben zu beachten (Gender Mainstream). |