Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
a) Die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Bildung und (Lehr-) Ausbildung, Film- und Fernsehvermittlung, Projekt- und Personalmanagement, Stadion- und Eventmanagement, b) die Forschung und Entwicklung von Lehrmitteln und sonstigen Bildungsprodukten, c) die Fertigung von Übersetzungen, d) die Veranstaltung und Organisation von Studienreisen, Sommercamps, Sportveranstaltungen, Kunst- und Kulturveranstaltungen und sonstigen Events, einschließlich Ticketing und Catering, sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere Büchern und Lehrmitteln.