Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter einer anderen Gesellschaft Rechtsgeschäfte abzuschließen, wenn es sich bei dieser Gesellschaft um eine als steuerbegünstigt anerkannte Organisation handelt.
die Förderung der Jugendhilfe sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch Trägerschaft für Maßnahmen und Einrichtungen, die die Förderung der Jugend und/oder der (Jugend-) Berufshilfe im Sinne der Wiedereingliederung in das Berufsleben durch Fortbildung und Qualifizierung - sowohl Grundqualifizierung als auch berufliche Qualifizierung - zum Ziel haben. Dabei wird die Gesellschaft auf der Grundlage der pastoralen Leitlinien des Erzbistums Köln und auf den Beschlüssen der gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland zur kirchlichen Jugendarbeit tätig.