Code: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. (082)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme von zentralen Tätigkeiten für die Abwicklung von Insolvenzverfahren der Aktionäre (§ 5 Abs. 4). Insbesondere, aber nicht abschließend, sind seitens der Gesellschaft die folgenden Tätigkeiten aus der Insolvenzverwaltung der regional tätigen Aktionäre zur zentralen Ausführung vorgesehen: - zentrale Datenverwaltung nebst Interessenkollisionsprüfung - Erarbeitung und Festlegung einheitlicher Qualitätsstandards der Insolvenzverwaltung - Tabellenführung und Prüfung angemeldeter Forderungen - Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten (Erstellung von Lohnabrechnungen, Lohnbescheinigungen, Insolvenzgeldbescheinigungen, Meldungen an Sozialversicherungsträger u.a.) - Interimsmanagement - Aktenverwaltung und -einlagerung Außerdem sollen überregionale Angelegenheiten wie Marketing, corporate identity, Mitarbeiterschulung, u.a. zentral in der Gesellschaft für alle Aktionäre verwaltet werden.