Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
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Nummer der Firma:
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HRB 71398
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
ANDREAS Omnibusgesellschaft mbH
b)
Bergheim
Geschäftsanschrift:
Am Mühlenteich 30, 50129 Bergheim
c)
der Betrieb von Omnibussen als
Linienverkehr, zu anderen öffentlichen und
privaten Zwecken und als Reisedienst.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Rzepka, Andreas, Köln, *XX.XX.1963
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.01.2011
a)
20.01.2011
Rottländer
2
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Manstedtener Straße 42 a, 50259 Pulheim
a)
11.10.2011
Kahl
3
a)
ANDREAS Omnibus GmbH
b)
Kerpen
Geschäftsanschrift:
Cyriakusstraße 28, 50169 Kerpen
b)
Nach Wohnortänderung weiterhin
Geschäftsführer:
Rzepka, Andreas, Kerpen, *XX.XX.1963
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz
der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma sowie
die Sitzverlegung von Bergheim nach Kerpen beschlossen.
a)
03.03.2023
Asmussen
Abruf vom 09.03.2024