| Gegenstand | (1) Zweck der Gesellschaft sind die Förderung der Erziehung und Bildung in allen schulischen und außerschulischen Belangen, die Förderung des Sports und der Wissenschaft. (2) Zur Verwirklichung dieses Zwecks sind Gegenstand des Unternehmens die Durchführung von Tagungen und Seminaren mit fachbezogenen Referaten für die Mitglieder und die breite Öffentlichkeit, die Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen, die Einladung von Wissenschaftlern aus aller Welt, die Unterstützung von Schülern und Studenten im schulischen und außerschulischen Bereich, insbesondere durch Kurse, die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören auch die personelle, technische, soziale, kulturelle sowie die finanzielle Unterstützung von Trägern soziokultureller und/oder schulischer Einrichtungen und die Übernahme von schulischen und sonst vergleichbaren Einrichtungen in eigener Trägerschaft gemäß den landesgesetzlichen Bestimmungen sowie die Errichtung, der Bau und der Betrieb von soziokulturellen Einrichtungen sowie schulischen Erziehungs-, Lehr-, und Bildungsstätten für Kleinkinder, Vorschüler, Schüler und Studenten jeglicher Abstammung einschließlich von (Fach-, Hoch- und Berufs-)Schulen und Kindertagesstätten. |