Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
der Betrieb eines Bäckereiunternehmens im Filialbetrieb, also die Produktion von Brot-, Teig und Kuchenwaren aller Art sowie deren Vertrieb, insbesondere in Filialen des Unternehmens, einschließlich sämtlicher mit vorgenannten Unternehmensgegenständen unmittelbar oder mittelbar zusammenhängender Neben- und verwandter Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.