| Gegenstand | die pädagogische Erziehungshilfe von "Multiproblemfamilien", vor allem ausländischer Herkunft, speziell Roma-Familien, durch primäre und sekundäre Prävention, die darauf abzielen (bekannte) Belastungen, die sich durch Krisen entwickeln können abzuwenden bzw. für die Betroffenen und Beteiligten bewältigbar zu machen. Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgabe in erster Linie durch die Unterstützung der betroffenen Kinder und Jugendlichen innerhalb und außerhalb der Familie und im besonderen durch Therapien, Erziehungshilfen und Förderung der Kinder bzw. eines einzelnen Kindes. Die Gesellschaft bietet eine psychosoziale und Erziehungsberatung durch Fachleute (wie z.B. Bewältigung der Trauer, Familienprobleme, Tagesstruktur, Grenze und Regeln, Schulpflicht u.s.w.). Die Gesellschaft ist Organisator von Treffpunkten, Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche, die sich in ihren Alltagssituationen starkem Druck (u.a. Schulprobleme, Beruf, Missverständnisse, Perspektivlosigkeit etc.) ausgesetzt sehen. Die Gesellschaft unterstützt das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Förderung ihrer Entwicklung, sowie auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und leistet dadurch einen Beitrag zur Gewalt- und Kriminalitätsprävention. Die Gesellschaft arbeitet aus sozialer Verantwortung ohne konfessionelle und parteipolitische Bindung, um sachkundige und zeitgemäße Hilfe zur Beseitigung bzw. Milderung eines Notstandes in der Gesellschaft zu leisten. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff AO). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für gesellschaftsvertragsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft darf ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts der Abgabenordnung gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. |