Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 67680
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Bilstein Verwaltungs GmbH
b)
Overath
Geschäftsanschrift:
Kölner Straße 27-29, 51491 Overath
c)
die Beteiligung der Gesellschaft an der
Kommanditgesellschaft in Firma Wilhelm
Bilstein GmbH & Co. KG als persönlich
haftende Gesellschafterin und deren
Geschäftsführung.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Bilstein, Hans-Willi, Overath, *XX.XX.1939
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Bilstein, Thomas Wilhelm, Overath, *XX.XX.1966
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.11.2009
a)
13.11.2009
Dohnke
2
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Bilstein, Hans-Willi, Overath, *XX.XX.1939
Bestellt als
Geschäftsführer:
Bilstein, Sebastian, Overath, *XX.XX.1986
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
05.01.2024
Keßler
Abruf vom 03.03.2024