Die Gesellschaft hat mehrere Geschäftsführer. Sie vertreten die Gesellschaft gemeinsam. Die Gesellschaft kann einem, mehreren oder allen von ihnen die alleinige Vertretungsmacht einräumen und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen.
die Entwicklung, Produktion und der Handel von Gütern der Heizungs-, Lüftungs- und Isolationstechnik, der Handel mit Energie sowie alle damit zusammenhängende Dienstleistungen.