Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
ist, sofern dies gesetzlich zulässig ist, der Abschluss von sogenannten Selektivverträgen über die Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten, insbesondere solcher Verträge nach den §§ 64 SGB V, 73 b SGB V, 73 c SGB V und 140 a ff. SGB V. Dazu gehören auch die Verhandlungen der Vertragsbedingungen im Vorfeld des Vertragsabschlusses, die Überwachung einer ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung (Vertragsmanagement), die Einbindung in Verwaltungshandlungen zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung sowie alle sonstigen Maßnahmen und Dienstleistungen, die im Übrigen von dem Unternehmen entgeltlich für die Teilnehmer der Selektivverträge erbracht werden können, die der Erfüllung des Zwecks der vorgenannten Vorschriften und der darauf basierenden Vereinbarungen dienlich sind. Der Gegenstand des Unternehmens ist ferner, weitere Dienstleistungen für den Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. und dessen Mitglieder zu erbringen.