Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
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Nummer der Firma:
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HRB 66585
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
SECTOR X Informationssysteme GmbH
b)
Köln
Geschäftsanschrift:
Alte Straße 5 i, 50769 Köln
c)
die Beratung, Schulung und Durchführung
von Dienstleistungen und Projekten im
Bereich Electronic-Commerce, Electronic-
Business, elektronische Medien,
insbesondere unter Anwednung der
Internettechnologie. Darüber hinaus der
Handel mit Hard- und Software
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Lau, Harald, Meckenheim, *XX.XX.1964
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.06.1999, mehrfach geändert
Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2009 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer (2) und mit
ihr die Sitzverlegung von Meckenheim (bisher Amtsgericht
Bonn, HRB 15755) nach Köln beschlossen.
a)
22.07.2009
Dohnke
2
b)
Leverkusen
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Herzogstraße 4, 51379 Leverkusen
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2020 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (2) und mit
ihr die Sitzverlegung nach Leverkusen beschlossen.
a)
11.11.2020
Keusch
Abruf vom 03.03.2024