Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen, Grundstücken und Vermögenswerten soweit dies erlaubnisfrei ist.