Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
die Beratung von Unternehmen und deren Management, insbesondere im Bereich der Strategie und Organisation sowie der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen aller Art, insbesondere an inländischen und ausländischen Gesellschaften sowie die Erbringung sonstiger Dienstleistungen, soweit es sich in allen vorgenannten Bereichen nicht um erlaubnispflichtige Tätigkeiten handelt.