| Gegenstand | a) der Erwerb, das Halten, das Verwalten im Rahmen der Vermietung, der Verpachtung und des Leasings einschließlich notwendiger immobiliennaher Hilfstätigkeiten sowie die Veräußerung von Eigentum oder dinglichen Nutzungsrechten an aa) inländischem unbeweglichem Vermögen mit Ausnahme von Bestandsmietwohnimmobilien im Sinne des REIT-Gesetzes, bb) ausländischem unbeweglichem Vermögen, soweit dies im Belegenheitsstaat im Eigentum einer REIT-Körperschaft, -Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder einer einem REIT vergleichbaren Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse stehen darf und cc) anderen Vermögensgegenständen im Sinne des REIT-Gesetzes; b) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Anteilen an Immobilien-Personengesellschaften im Sinne des REIT-Gesetzes, c) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Anteilen an REIT-Dienstleistungsgesellschaften im Sinne des REIT-Gesetzes, d) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Anteilen an Auslandsobjektgesellschaften im Sinne des REIT-Gesetzes, e) der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die persönlich haftende Gesellschafter einer Gesellschaft im Sinne des vorstehenden lit. b) sind und an dieser vermögensmäßig nicht beteiligt sind. |