Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
ist der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Handel mit Lebensmitteln, Speisen, Getränken, Genußmitteln und sonstigen Waren. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nimmt die Gesellschaft erst mit Erteilung der jeweils erforderlichen behördlichen Erlaubnis auf.