Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
a) Vermietung, Verpachtung, Vermittlung sowie An- und Verkauf von münz-, scheck- und kreditkartenbetriebenen Automaten aller Art, b) die Verwaltung und der Betrieb von eigenen und fremden Objekten aus den Bereichen der Gastronomie, Spielhallen und anderen Vergnügungsstätten, c) der An- und Verkauf von Geschäftsbetrieben aller Art.