Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft stets allein und ist von den Besachränkungen des § 181 BGB befreit. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Beteiligungsverwaltung, die Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.